Dienstag, 3. Juli 2012

Die suspendierte Gattung – zur Kritik des europäischen Migrationsregimes



Heute fungiert die Peripherie Europas als Prellbock gegen die Migrationsströme des überflüssigen Lebens, aber nicht nur in der Anonymität der Kommentarfunktion im World Wide Web wird kein Zweifel daran gelassen, dass in Kerneuropa und im Staat der Deutschen sowieso der Mensch Material ist, dem bei Funktionslosigkeit und zudem Unautochthonität die Halde droht. Im Schatten der europäischen Zivilisation der Produktion vegetieren im französischen Calais hunderte von Menschen im „Dschungel“, einer im Gestrüpp aus Plastikmüll improvisierten Behausung – bis diese mit Planierraupen überrollt wird und die Geflüchteten gezwungen sind, noch tiefer in den Wald zu drängen. Im griechischen Pagani werden junge Flüchtlinge über Monate inhaftiert – bis das Gefängnis entleert wird und die Menschen in die Illegalität abgeschoben werden. Im italienischen Roma harren Geflüchtete in der Kanalisation aus – aus Frucht vor dem rassistischen Mob, Inhaftierung und Abschiebung in die libysche Wüste. Und von den Deutschen werden jene Menschen, die das Ressentiment als kollektiv unproduktiv, das heißt als schnorrend und streunend identifiziert, in die Pogromhölle Kosovo abgeschoben.

Nicht nur, dass an den Geflüchteten demonstriert wird, dass der Unterschied zwischen kapitalproduktiver Funktionalisierung und Müllwerdung der Menschen darin liegt, mit einem politischen Souverän identifiziert zu sein, der für die Menschen noch anderswo Gebrauch findet als in Kaserne und Moschee. Die selektive Asylpraxis verplombt die Todesstille in den Despotien, in denen die europäischen Apparate abzuschieben drohen. Gewährt man zwar den Gehetztesten unter den Dissidenten Asyl, diktiert man doch allen anderen zu schweigen: Wer vor der Flucht nicht gefoltert wurde, sei auch nach der Abschiebung hiervon nicht bedroht - solange man nur schweige. Wenn an dem deutschen Apparat die Asylersuche von geflüchteten Homosexuellen aus dem Iran abprahlen, da es ihnen doch aufzubürden wäre, ihre sexuelle Lust von der islamistischen Sitte zu unterdrücken, macht er nach und nach die Lüge eines Mahmud Ahmadinejads wahr: Homosexualität existiere nicht in der Islamischen Republik Iran. Da scheint es fast human zu sein, dass der tschechische Apparat noch vor kurzem Homosexuellen mit heterosexueller Pornografie konfrontiert und dabei den Blutfluss zum Penis gemessen hat, um zu garantieren, dass die Geflüchteten nicht über ihre Sexualität täuschen.

Und so ist der deutsche Apparat auch immer wieder die letzte Instanz der khomeinistischen Despotie im Iran: Roya Mosayebi floh mit ihren beiden Söhnen im Mai 1997 vor dem Tugendterrorismus aus dem Iran. Doch für den deutschen Apparat ist das erpresste Schweigen der Frauen unter dem Hijab eine kulturelle Bürde, die auch Roya Mosayebi demütig auf sich hätte nehmen müssen. Ihr Asylgesuch scheiterte, der deutsche Apparat ordnete alsdann ihre Abschiebung an. Hierfür wurde Roya Mosayebi aufgefordert, islamisch korrekte Fotografien von sich abzugeben. Denn bei solchen, die mit weiblichem Haar zu provozieren wagen, weigert sich der Apparat der Islamischen Republik, die für die Abschiebung in den Iran gefragten Papiere auszuhändigen. Roya Mosayebi empörte sich: Sie werde sich nie wieder dem Hijabzwang fügen. Und so lag es an deutschen Polizeibeamten, die Gewalt der khomeinistischen Despotie auszuführen. Sie brachen bei Roya Mosayebi ein und zwangen sie unter physischer Gewalt, ihr Haar zu verhüllen. Dabei erlitt sie schwere Blutergüsse. Roya Mosayebi, die später anderswo Asyl fand, ist nur eine von vielen. Nosrat Soltani, die wie Roya Mosayebi dem Zwangsapparat eines bayrischen Bezirkes unterlag, scheiterte mit einer Verfassungsbeschwerde. Die Zwangsanordnungen seien rechtsmäßig, so die deutsche Justiz. Gelegentlich – und damit ist die Humanität der Deutschen bereits ausgereizt - wird die Praxis der Zwangshijabisierung dadurch abgeschwächt, dass digitale Fotografien, auf denen Frauen mit unverhülltem Haar zu sehen sind, mit Grafiksoftware manipuliert werden (1).

Das OVG Bremen bekräftigt am 8. Oktober 2010, dass nur jene Oppositionellen „mit asyl- oder abschiebungsschutzrelevanten Repressionen“ bedroht seien, die „aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind“. Es hebt zudem hervor, dass auch die jüngsten Unruhen daran nichts geändert hätten. Dies entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung. Das OVG  sehe keine Bedrohung von Geflüchteten, die mit der Worker-communist Party of Iran assoziiert sind, so weit sie „sich nicht exponiert haben“. Das VG Hamburg bezieht sich am 26. Mai 2010 auf den BfV, um zu konkretisieren, womit man sich denn angemessen exponiert habe: eine Bedrohung sei nur dann anzunehmen, wenn man sich in der Führung einer Oppositionspartei befände oder man eine wesentliche Funktion in der Opposition einnähme. Das VG sah im konkreten Fall keine Bedrohung eines Oppositionellen, da er „erst seit zwei Jahren“ mit der The Constitutionalist Party of Iran assoziiert und die lokale Sektion der CPI viel zu klein sei, das seinem Parteiamt eine Asylrelevanz zukäme.

Das VG Darmstadt befindet am 19. März 2010, dass die Tätowierung eines christlichen Kreuzes den Abzuschiebenden im Iran nicht bedrohe. Dieses werde zwar den Verdacht einer Apostasie bei dem khomeinistischen Apparat wecken und drohe dem Betroffenen mindestens mit einem Verhör, doch allein darin liege „noch keine unmittelbare und erhebliche Gefahr“ für das Leben des Abzuschiebenden. Das VG bezieht sich des Weiteren auf eine Expertise des Deutschen Orient-Instituts vom 26. Februar 1999, demnach die Konversion eines geborenen Muslimen ein „absoluter Tabubruch“ sei, an den auch nicht gedacht werden könne. Der khomeinistische Apparat gestehe den Verdächtigen eine Frist ein, in der nachgespürt werde, ob die Konversion nicht allein des Erschleichens des Asyls bezwecken sollte. Wenn dies so sein sollte, drohe ihm keine weitere Repression. Dem VG zufolge ist anzunehmen, dass der Betroffene - auch „mit Blick auf die zu erwartenden lebensbedrohenden Konsequenzen“ - im Iran nicht nach außen für die christliche Religion werbe und somit auch nicht von Repression bedroht werde.

Der VGH Bayern findet am 2. März 2010 lobende Worte für den Realismus des khomeinistischen Apparats, der die Funktion von Exil-Organisationen vor allem darin ausmache, „Nachfluchtgründe zu belegen“. Das VGH zweifelt daran, dass die khomeinistische Despotie aus der Assoziation des Klägers mit dem ZdE auf einen todernsten Abfall vom Islam folgern würde. Dies sei vom Kläger „nicht substantiiert dargelegt“ worden. Das OVG Sachsen befindet am 10. November 2009, dass das Maß des khomeinistischen Repressionsapparats die Zuordnung des Betroffenen zu einer im Iran relevanten Oppositionsströmung sei. Einer Expertise des Deutschen Orient-Institutes (04.01. u. 03.02.2006) nach gebe es zurzeit keine relevanten Oppositionsbemühungen von monarchistischen Zirkeln im Iran. Das OVG bezweifelt folglich, dass exilierte Monarchisten nach ihrer Abschiebung in den Iran mit Repression bedroht seien. Wenige Monate später, am 28. Januar 2010, werden Mohammad-Reza Ali-Zamani und Arash Rahmanipour hingerichtet, beide wurden verdächtigt mit dem royalistischen Kingdom Assembly of Iran assoziiert gewesen zu sein. Und auf Press TV, einem englischsprachigen Organ der khomeinistischen Despotie, ersah man in jenen Tagen einen von Monarchisten und Marxisten lancierten Dolchstoß gegen die Islamische Republik.

Das VG Saarland sieht am 30. Oktober 2009 keine Bedrohung, dass im Iran die „innerliche Distanzierung“ vom Islam und das Bekenntnis zum Atheismus als Apostasie geahndet werden. Das VG spricht zwar offen davon, dass im Iran zurzeit lanciert wird, die Todesstrafe als angemessene Ahndung der Apostasie auch im kodifizierten Strafrecht aufzunehmen, schließ sich aber dem BAMF an, demnach auch ein Atheist ohne gröbere Bedrohung im Iran leben könne, so weit er nicht nach außen hin provoziere.

Das VG Düsseldorf bekräftigt am 11. März 2009, dass Homosexuelle im Iran nur dann gefährdet seien, wenn sie ihre Sexualität nicht „im Verborgenen ausleben“. Es zitiert zwar aus dem iranischen StGB, wonach ausgelebte Homosexualität mit dem Tod (bei Eindringen des Penis) und Peitschenhieben (dem Beischlaf ähnelnder Intimität) geahndet wird, bezieht sich aber zugleich auf die Expertise des Deutschen Orient-Instituts, wonach der khomeinistische Apparat nicht aggressiv gegen Homosexuelle vorgehe. Es „sei eine Frage des Zufalls“, so das Institut, als Homosexueller Objekt von Drangsalierung zu werden. Zuvor hatte bereits das VG Berlin (03.12.2008) befunden, „irreversiblen“ Homosexuellen drohe keine „asylrelevante Repression“. Es sei anzunehmen, dass die „drakonischen Strafandrohungen“ viel mehr theoretisch seien.

Das ist der innerste Denkmechanismus des deutschen Abschiebeapparates: wer schweigt und sich selbst unterdrückt, indem die Rache der khomeinistischen Despotie rational einkalkuliert wird, werde auch nicht „mit asyl- oder abschiebungsschutzrelevanten Repressionen“ bedroht. Jede Abschiebung reproduziert somit die repressiv erpresste Todesstille in einer Despotie wie dem Iran. Das kühle Kalkül des deutschen Apparats: nur dem der provoziere, drohe Repression, ist eingebettet in die Kumpanei mit der khomeinistischen Despotie: die Kälte gegenüber dem säkularen Aufbegehren, die konkrete Solidarität bei der Unterdrückung den jüngsten Revolten (als da wäre etwa die Überbringung von Repressionstechnologien), die kulturalistische Einfühlung in deren Sitte und das penetrante Kleinreden des despotischen Charakters der Islamischen Republik (der eliminatorische Antisemitismus, die Todesdrohungen gegen Schwule … nichts als Theorie). Doch die Geflüchteten sind nicht bloß Objekte von Rechtsbeugung, gegenüber denen der politische Souverän seine eigenen sakrosankten Prinzipen verrät. Pro Asyl folgend erhielten aus griechischer Inhaftierung entlassene Migranten nur zu oft vordatierte Ausreiseanordnungen. Die fünftägige Frist, um auf dem Rechtsweg das erzwungene Ende der Flucht hinauszuzögern, war bei Aushändigung der Anordnung um Tage überschritten. Noch daran verrät sich, dass der Geflüchtete kein Subjekt ist, das das Recht hat, Rechte zu haben, sondern Objekt souveräner Intrige.

Mit Diskriminierung macht man keinen Staat“, so Pro Asyl, ohne Zweifel eine der honorabelsten Assoziationen in Solidarität mit dem flüchtigen Leben, die dann doch nur dem politischen Souverän verdächtigt, er suspendiere seinen eigenen innersten Kern: die abstrakte Gleichheit der Menschen. Und so reproduziert sich noch in den seltenen Momenten von Zärtlichkeit die Ideologie des Kapitalverhältnisses. Zwar ist es unter dem Diktat des Kapitals nur fair, der zähsten Flucht illegaler Migranten aus der Grauzone des Rechts in die Subjektform zu sekundieren, indem man sie als Konkurrenten annimmt, doch reproduziert sich im Appell an den politischen Souverän unweigerlich der täuschende Schein jenes totalitären Verhältnisses, das das flüchtige Leben als überflüssiges produziert.

Nicht die Menschen sind die authentischen Autoren ihres Lebens, Würde und Bürde der Subjektivität erfährt das Individuum nur durch die autoritär-repressive Vergleichung durch das Dritte von Kapital und Staat hindurch: indem es die Arbeitskraft gegenüber seiner Individualität objektiviert und sie als die ihm einzig eigene Ware vermarktet;  indem es also seine Bedürfnisse in die Wertform transkribiert, sich als treuer Hirte der Ware Arbeitskraft verhält und vom politischen Souverän zur Konkurrenz domestiziert wird. Wie die konkret so verschiedenen Dinge des Lebens zur Ware synthetisiert werden, so die Menschen zur Gattung der Warenbrüter. Das Kapital ist es, das vom Sinnlichen der Menschen abstrahiert, in der Vergleichung vom Individuellen an ihnen absieht und sie als fungible Exemplare der kapitalisierten Gattung konstituiert. Mit allen anderen - als Rechtssubjekte - gleich, also lebende Äquivalente zu den Nächsten zu sein, aber zugleich durch alle anderen - als Marktsubjekte oder: Konkurrenten - verüberflüssigt zu werden, ist das Verhängnis der Individuen als kapitalkonstituierte Subjekte. Die kapitalisierte Sozietät, so Horkheimer und Adorno, „ist beherrscht vom Äquivalent. Sie macht Ungleichnamiges komparabel, indem sie es auf abstrakte Größen reduziert.“ (2) Sie denunziert als Schein, „was in Zahlen, zuletzt in der Eins, nicht aufgeht“. Das kapitalkonstituierte Subjekt aber geht nicht nur in der Eins auf, es ist in der Konkurrenz null und nichtig, absolut fungibel, das heißt: nicht individuell, sondern der Gattung nach bestimmt; es kann also durch andere Exemplare gleicher Gattung und derselben Menge in jedem Moment ersetzt werden.

Die konstitutive Fungibilität der Subjekte bricht sich rasend Bahn, wo die kapitalisierte Sozietät die Produktivkräfte zwar unentwegt durch noch jede Krise hindurch revolutioniert und so die menschliche Arbeitskraft mehr und mehr verüberflüssigt, aber eben jene Subjekte nicht einen einzigen Gedanken daran zu verschwenden wagen, die Arbeit als unser Elend für alle Menschen kraft der technischen Revolution auf ein Minimum zu drücken, viel mehr ihnen der stumme Zwang als herrischer Vater eines jeden Gedankens eingehämmert ist: Arbeit ist nicht nur das Medium ihrer sozialen Qualität, sie ist Selbstzweck, ein Wert an sich. Dass himmelschreiend Irrationale an dem Kapitalverhältnis verrät sich daran, dass noch jene, die ihr Leben dem Benefiz gewidmet haben, den revolutionären Gedanken, den Hunger, also die Bedürfnisse der Menschen zum einzigen Movens von Produktion zu machen, als teuflisch austreiben.

Dem Elend flüchtender Menschen beizukommen, indem man den politischen Souverän an seinen eigenen innersten Kern erinnert: die Abstraktion des Individuums zum Subjekt kapitalistischer Akkumulation, ist nicht nur naiv, viel mehr noch verrät sich darin, dass noch im Moment des Aufbegehrens dies im Namen des totalitären Äquivalentsprinzips geschieht. Es ist der Staat, der die kapitalkonstituierte Gattung wieder aufhebt und die Gleichen nach den halluzinogenen Kriterien von Blut und Boden, also in Nationen und Völker sortiert. Egalität als innerster Kern der kapitalisierten Sozietät resultiert aus dem Zwang, unter den Charakter der Ware gezwungen zu werden, also aus der Gleichförmigkeit der konkret so verschiedenen Dinge als Waren. Ignorant gegenüber allen in völkischen Mythen und rassistischen Gerüchten gehüteten Differenzen, identifiziert das Kapital die Individuen zwar allein als seine potenziellen Verwertungssubjekte, doch diese drohen an der Abstraktion zu scheitern, die das Kapital an ihnen vornehmt: „die Gleichheit muß konkret, als Konkretes nachvollzogen werden können – oder sie bleibt auch im Bewußtsein das, was sie ist: ein von außen Aufgezwungenes, schlecht Abstraktes.“ (3) Subjektivität bedarf der Identifikation mit Staat und Nation. Erst in der Nation kann „das Unvergleichbare als Gleiches phantasiert werden“. Nation heißt, „Unmittelbarkeit zu behaupten, wo in Wahrheit alles vermittelt ist.“ (4) In ihr wird das schlecht Abstrakte zwar nur vorgetäuscht aber allein dadurch konkretisiert: der Zwang, unter der Warenform zu verschwinden, wird im Phantasma der national identischen Individuen nachempfunden und alsdann zur kollektiven Unsitte gemacht.

Umso mehr die subjektivierten Individuen in der Vergleichung mit ihrer konstitutiven Fungibilität konfrontiert werden, desto mehr dorren sie nach dem politischen Souverän, der sie von den einen Konkurrenten trennt und mit den anderen zu einer Nation einstampft. Der Staat soll es sein, der ihre Austauschbarkeit, die ihnen wie ein Stigma eingebrannt ist, zu stunden hat, der ihre kapitale Wertigkeit vortäuscht. Dass der Staat die Arbeitskraft nationalisiert und alsdann protegiert und die Arbeitskraftvehikel auf sich selbst als einzige Appellationsinstanz einschwört, ist somit die stille Prämisse sozialen Friedens. Zwar kann der zwangsdemokratisierte Staat der Deutschen die Arbeitskraftvehikel nicht von der Panik kurieren, fungibel, also an und für sich überflüssig zu sein, doch zumindest versiegelt er ihr Privileg als Deutsche kapitalproduktiv sich zuerst betätigen zu dürfen. Noch im AsylbLG verrät sich dieser Artenschutz nationaler Arbeitskraft. Es erhält das flüchtige Leben nur soweit, dass es nicht vor unseren Augen dahinsiecht. Die Wartung des Körpers unterliegt allein der Administration: so muss der Geflüchtete zunächst einen konkreten Wartungsbedarf geltend machen, bevor er einen Arzt aufsuchen darf. Die Hoffnung auf ein Ende des konkreten Leidens ist der Gnädigkeit des Sachbearbeiters unterworfen, aber was anderes ist sein Körper als eine Sache ohne dass von ihr - als gestundete Arbeitskraft - Gebrauch gemacht wird. So werden in Thüringen kariöse Zähne nur mit Zahnzement provisorisch gefüllt und bei einem Andauern des Schmerzes gezogen. Und das VG Gera befindet, dass einer schweren Hüftgelenksnekrose mit Opiaten nicht aber mit einem chirurgischen Eingriff beizukommen wäre. Nicht selten, dass die rigide Beschränkung des Wartungsbedarfs in letzter Konsequenz tötet: so starb Mohammad S., ein Geflüchteter aus Guinea, am 14. Januar 2004. Der Sachbearbeiter sah zuvor nicht ein, dass er einen Arzt aufsuche, da er doch so oder so abgeschoben werde (5).

Diskriminierung ist eben kein schleichender Suizid des politischen Souveräns, viel mehr ruht die Spaltung der Gattung in der kapitalisierten Sozietät selbst und ist als chronische Pathologie, so will man ein Ende der Flucht durch eine freie Assoziation solidarischer Menschen, zu kritisieren. Da dies ausbleibt, sind noch die aufrechten Freunde des Asylrechts (von Pro Asyl über Amnesty bis zur Caritas)  gezwungen, die Geflüchteten auf den Movens der Flucht hin zu beäugen und eine akkurate Trennung von Asylsuchenden vorzunehmen, die durch einen tyrannischen Souverän in die Flucht gezwungen werden, und allen anderen, die aus den Ruinen des Weltmarkts vor nichts als Hunger fliehen um anderswo eine kapitalproduktive Funktion einzunehmen. In dieser akkuraten Trennung von Asylberechtigten und fliehenden Arbeitskraftvehikeln (letztere allein durch Definition der UN Refugee Agency keine Flüchtlinge) spiegelt sich die ideologische Zweiteilung des falschen Ganzen, der „Katastrophe als Daseinsform“ (Rozalia Luxemburg) in Staat und Kapital, in Politik und Ökonomie.

Dass die konkret so verschiedenen und unvergleichlichen Dinge des Lebens einen Wert haben, ist den Menschen ein Naturgesetz geworden, gegen das aufzubegehren, eine Sünde an der göttlichen Schöpfung der kapitalisierten Gattung wäre. Doch auch zur Bewältigung der Abstraktionen, die das Kapital den subjektivierten Individuen abverlangt, bedarf es etwas Konkretes. Das Geld ist zwar der materielle Repräsentant jener Abstraktion, in der die konkreten Dinge sich zu Waren verwandeln, doch im Geldfetisch eskaliert die Ohnmacht der Individuen gegenüber den ökonomischen Naturgesetzen nur noch weiter. Unter der Form des Subjekts können sich die Individuen nur so weit - das heißt ohne Mentaltraining und anderer Esoterik - als souveräne und authentische Autoren ihres Lebens denken, wie sie sich in den Staat hineinfühlen. Die ökonomischen Zwänge sind den Menschen zur zweiten Natur geworden, Hunger ist ihnen nur etwas Ähnliches wie eine Wetteranomalie. Politik ist ihnen dagegen das (wenn auch zunächst von Intransparenz und ähnlichem zu reinigende) Terrain des Streitens und Werbens für das ideale Katastrophenmanagement. Die Flucht in die Politik ist somit nur die andere Seite des Desinteresses an den Katastrophen der zweiten Natur: des Kapitalverhältnisses, die andere Seite der pathologischen Indolenz gegenüber dem täglichen Tod durch nichts als Hunger. 

Die Suspendierung der Gattung Mensch und der Ausschluss der Verüberflüssigten ist die brutale Konsequenz jener Abstraktion, in der die Subjekte als Funktionäre kapitalistischer Verwertung sich von den konkreten, empirischen Menschen trennen - und wie diese Brutalität der Verüberflüssigung sich an dem flüchtigen Leben geltend macht, ist vonPro Asyl und anderen detailliert dokumentiert. Doch der Ausschluss folgt nicht allein einem blinden Mechanismus, es ist der politische Souverän, der eine von allen „geteilte Lüge“ „für den Zutritt zur nationalen Arbeitskraft“ (6) ausbrütet. Im Staat, dem Komplementär des Kapitals, ist die terroristische Gewalt der ursprünglichen Akkumulation des Kapitals konserviert, sie demonstriert sich als konstante Drohung, den Menschen Gewalt anzutun.

Als die Deutschen noch gezwungen waren, die Asylantenflut noch eigenhändig einzudämmen und das überflüssige und national nicht-identische Leben auszuschwemmen, griffen Apparat und Volk wie Rädchen ineinander. Während am 21. September 1991 mit der Abschiebung der letzten Provokateure der nationalen Arbeitskraft (zuerst vietnamesische und mosambikanische, nun mehr überflüssig gewordene Arbeitskraftimporte, dann nicht mehr als 250 Asylsuchende aus dem Iran und anderswo) aus der Lausitzschen Provinz die Gewalt des pogromistisch sich ausagierenden Mob honoriert worden ist, hausierte eines der Organe der Deutschen mit einem Volksbegehren, demnach 98 Prozent ihrer Leser für die Amputierung des Asylrechts votierten.

Es ist nicht das Andersartige, das den Hass der zu Deutschen konvertierten Arbeitskraftvehikel provoziert, es ist viel mehr die ihnen von den ökonomischen Naturgesetzen eingebrannte Affinität zu dem als unwert denunzierten Leben: die Geflüchteten sind ihnen die bösen Propheten der eigenen Fungibilität vor dem Kapital. Und so eskaliert im Hass auf das flüchtige Leben die nicht zu kurierende Panik vor der drohenden Verwilderung des Arbeitskraftbehälters. Es blieb nur eine Notiz des Septemberpogroms im Lausitzschen Hoyerswerda, dass bei der Menschenjagd auf die als fremdartig stigmatisierten Arbeitskräfte viele ihrer deutschen Kumpels aus den Braunkohlegruben sich resolut ihrer Konkurrenz entledigt haben. Auch dieser äußerste Wille zur Kapitalproduktivität und Staatsloyalität wurde vom politischen Souverän quittiert: die zunächst Evakurierten, die unter den Pogromisten nicht wenige ihrer früheren Kumpels identifizieren konnten, wurden alsdann abgeschoben; ihre Arbeitsverträge wurden ohne Entschädigung beendet.

Dass im AsylbLG die Kosten der physischen Reproduktion eines Geflüchteten noch 39,85 % unter dem Niveau eines auf ALG II dauergeparkten Arbeitskraftvehikels gedrückt werden, fungiert nicht mehr, wie es doch nahe liegt, als Schleichwerbung zwischen Paragrafen: das flüchtige Leben als grob auszuschlachtende Arbeitskraft. Nein - noch diese Qualität ist ihnen so weit genommen wie sie noch von einer ökonomischen Schattenexistenz ausgegrenzt sind. Wurden seit den 1950er nicht-deutsche Arbeitskräfte mit der exklusiven Charakteristik minderer Reproduktionskosten beworben - mit italienischen Arbeitskraftimporte, so etwa der Industriekurier (04.10.1955), bliebe eine kostspielige Ballung an Menschenmaterial aus, da dieses nicht mehr bräuchte als „die Gestellung von Baracken“ -, ist der Geflüchtete im AsylbLG, als nun mehr verschwindend kleiner Punkt in der Kostenrechnung, zwar nur noch unwertes aber widerspenstiges, weil auf ein besseres Leben beharrendes Material auf Halde. Anders als die angeworbenen Arbeitskraftbehälter haben die Geflüchteten im Moment der wilden Migration an der Gewalt des Souveräns sich versündigt, sie fallen in Ungnade eines ungnädigen Kollektivs, weil sie nicht allein seinem Kalkül sich unterworfen haben. Dass sie den zu Deutschen konvertierten Menschen an die Idee der solidarischen Gattung zu erinnern wagen, ist die größte Provokation, die von ihnen ausgeht. Sie brüskieren die Subjekte, die selbst nur ihr Existenzrecht beziehen, indem sie dem Kapitalzweck in Gänze unterworfen und dem Staat bis in den Tod ergeben sind. Der Geflüchtete ist allein dadurch anrüchig, weil er sich der Prozedur aus Reglementierung, Kalkulation und Selektion durch die Apparate zu entziehen wagt; er ist allein durch seine Flucht verdächtigt, seinem eigenen Zwangskollektiv abtrünnig zu sein, um das fremde zu schröpfen. Die Deutschen wollen das Asylrecht nicht liquidieren, auch wenn es nur ein Fetzen des moralischen Antlitzes ihrer Zivilisation ist, sie wollen nur den betrügerischen Gebrauch liquidieren, unter dem potenziell jeder Gebrauch fällt, der sich nicht allein dem Ermessen des Souveräns ausliefert. Und so wird das Desinteresse an der militanten Protestation von Geflüchteten aus dem Iran gegen den stillen Tod in einem Leben aus Kaserne und Kälte, wie nun im fränkischen Würzburg, des Öfteren von einem rülpsartig ausgestoßenen „Verschwindet, ihr Erpresser“ durchbrochen.

Der Prellbock an der Migrationsfront

Doch der politische Souverän rächt mit seinen eigenen Instrumentarien die irreguläre Migration, das heißt mit Inhaftierung und halboffener Kasernierung, mit Residenzpflicht und anderen Repressalien. Zwar ist die deutsche Residenzpflicht einzig in Europa; die Abschiebehaft dagegen ist hier wie dort auf bis zu 18 Monaten festgeklopft. Am 26. April 2012 lancierten die europäischen Minister für Inneres ein Haftregime, das alle Asylsuchenden zu schlucken droht: Haft zum Zweck der Identifizierung, Haft zum Zweck der Beweissicherung der Fluchtgründe, Haft zum Zweck der Vereitelung einer Weiterflucht und so weiter. Mit der Dublin-II-Verordnung vom 18. Februar 2003 kann de facto nur in dem Staat Asyl ersucht werden, über den der Flüchtige als erstes in die EU eingereist ist. Als Identifizierungssystem fungiert die europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken, EURODAC (European Union automated fingerprint identification), die circa 500.000 Vergleiche pro Sekunde vornehmen kann. In Folge der Dublin II Verordnung schieben die kerneuropäischen Staaten massiv an die innerste Front des europäischen Migrationsregime ab (7): nach Ungarn etwa, wo Asylsuchende systematisch bis zu zwölf Monaten inhaftiert werden. Pro Asyl dokumentierte jüngst eine dauernde Verabfolgung von Opioiden (wie Tramadol) und Hypnotika an die Inhaftierten. Viele Inhaftierte seien aggressiv, so bald die Verabfolgung ausbleibt, die das einzige Moment verspricht, der Enge zu entfliehen. Es scheint als wäre alles so eingerichtet, um den Geflüchteten bleibend einzuhämmern, dass Flucht nur als Erstarren des Lebens zu haben ist: das fixierte Mobiliar, das den Blick nach außen brechende Stahlgeflecht, die physischen Drangsalierungen durch die Wärter.

Im Jahr 2010 wurden 742 Flüchtlinge nach Ungarn mittels Dublin II abgeschoben, 2009 waren es 934 Abgeschobene, 261 davon schob der deutsche Apparat ab. Pro Asyl erzählt aus der Flucht eines jungen Afghanen: Flucht über den Iran in die Türkei, wo er zwei Monate arretiert wird, um dann in das afghanische Kabul abgeschoben zu werden. Dort bricht er wenig später wieder auf. Nun überwältigt er die griechisch-türkische Grenze, wird aber vom griechischen Apparat aufgetrieben und inhaftiert. Nach Ende der Haft wagt er die Route über den Balkan, wird im albanischen Tiranë einen Monat und im kosovarischen Priština zwei Tage inhaftiert. An der ungarischen Grenze wird er aufgetrieben und - halboffen - kaserniert, zunächst dreitägig von allen anderen isoliert. Als ihn die Abschiebung in die griechische Hölle angedroht wird, wagt er die weitere Flucht. In Österreich wird er zehn Tage inhaftiert, nach wenig mehr als vier Monaten wird er nach Ungarn abgeschoben, wo er 15-tägig in Haft auszuharren hat. Bei der zweiten Flucht nach Österreich, etwas Menschenfreundlicheres liegt nicht auf der Route, wird er nach drei Monaten wieder in Abschiebehaft genommen und nach Ungarn abgeschoben. Es folgen 15 Tage Internierung in einem speziellen Screening-Zentrum und über sechs Monate in drei verschiedenen Haftzentren der ungarischen Grenzpolizei. Wieder wagt er die Flucht nach Österreich  - etwas Menschenfreundlicheres tat sich immer noch nicht auf - von wo aus er vor seiner Abschiebung nach Ungarn in die Schweiz weiter flüchtet. Nach sechs Monaten halboffener Kasernierung wird er fünftägig inhaftiert und nach Ungarn abgeschoben. Von dort flieht er weiter, bis ein ärztliches Attest über posttraumatische Belastungsstörung im deutschen Exil dem Verhängnis aus Flucht, Inhaftierung und Abschiebung vorerst ein Ende macht (8).

Hinter Ungarn erstreckt sich eine der äußersten Fronten des europäischen Migrationsregimes: die Ukraine. Die Europäische Kommission, das wesentliche supranationale Organ der EU, finanzierte im Jahr 2008 der Ukraine zwei größere Inhaftierungszentren für irreguläre Migranten. Kaum ein Geflüchteter, der in der Ukraine unter permanenten Drangsalierungen weniger als 12 Monate inhaftiert wird. Seit dem 1. Januar 2008 handhabt die EU über einen Abschiebepakt mit der Ukraine; mit dem autoritären Regime in Belarus befindet sich die Europäische Kommission seit dem 28. Februar 2011 in Gesprächen über einen Abschiebepakt (seit längerem werden zudem die weißrussischen Grenzbüttel durch deutsche Routiniers instruiert. S. BT-Drs. 17/8119) Nicht nur hier tut sich der Graben zwischen dem noch wesentlichen und vollends verflüssigten Teil der Gattung Mensch auf, zwischen Julija Tymoschenko etwa und den namenlosen Exilsuchenden in ukrainischen und weißrussischen Knästen.

... in dem Wunsch nach Wahrung und Stärkung des Geistes der Solidarität ... zwischen beiden Staaten“ - mit diesen Worten beginnt dieSchrift zu einem anderen Pakt, über den der deutsche Apparat seit dem 14. Juli 2008 handhabt. In dem mit der ba'athistischen Despotie Syriens geschlossenen Pakt (ratifiziert am 03.01.2009) wird die Abschiebung der Ausgesiebten in die syrische Hölle geordnet. Im BMI sprach man alsdann „zur Einordnung“ von 7.000 unmittelbar von Abschiebung Bedrohten. Betroffen von der deutsch-syrischen Kumpanei sind neben Syrern, deren Asylersuch scheitern, auch Menschen, die zuvor in Syrien nur geduldet waren oder über Syrien ihre Flucht nach Europa vollendet haben. Miteinbegriffen sind so jene Menschen, deren Eltern oder Großeltern während einer von Staats wegen organisierten Arabisierungskampagne aus dem Jahr 1962 aus der syrischen Nation ausgeschlossen worden sind. Für das erste Quartal 2011 wurden weitere 171 Abschiebungen nach Syrien angemeldet (BT-Drs. 17/5429), bis die Apparate - einer nach dem anderen - sich entschlossen haben, dass Abschiebungen nach Syrien vorerst auszubleiben haben. Es dauerte dann noch bis Ende März 2012, bis die deutschen Apparate einen auf sechs Monate befristeten formellen Stopp von Direktabschiebungen nach Syrien beschlossen hatten (m.mik.nrw.de, 30.03.2012). Sechs Monate ... Kalkuliert man ein, dass das ba'athistische Regime bis dahin die Gewalt der Deserteure und Djihadisten gebrochen und sich als einzig souveräne Gewalt über Leben und Tod in Syrien behauptet hat? Oder - wenn doch davon auszugehen ist, dass der Abschiebestopp verlängert und verlängert wird wie die Menschenschlacht in Syrien kein Ende findet - will man den Geflüchteten einhämmern, dass ihr Asyl vergänglich ist und ihre Existenz dem deutschen Souverän nichts als überflüssig ist? Die Befristung auf sechs Monate scheint auch an die Geflüchteten aus der syrischen Hölle adressiert zu sein, die noch irgendwo im türkischen oder griechischen Transit hängen: auch bei gröbster Bedrohung eures Lebens könnt ihr auf zu viel Generosität nicht hoffen. Folglich werden weiter Geflüchtete aus der syrischen Hölle nach Dublin-II-Kriterien an die innerste Front des europäischen Migrationsregimes verschoben und so las man jüngst (etwa auf welt.de, 10.01.2012) von vier syrischen Flüchtigen, zwei von ihnen Deserteure, denen nach mehrwöchiger Inhaftierung in der JVA München die Abschiebung nach Ungarn droht.

Jüngst beschloss der konzentrierte Apparat der EU zur Austreibung des überflüssigen Lebens, Frontex (Frontières extérieures oder: European Agency for the Management of Operational Cooperation at the External Borders of the Member States of the European Union), mit der Türkei eine Intensivierung der Kooperation. Die Türkei wird nun, nachdem ihr ein Ende der „unwürdigen Visabeschränkungen“ (Ahmet Davutoğlu) für die Ihrigen versprochen wurde, Menschen, die über türkisches Territorium in die EU flüchteten, aufnehmen und bis zur weiteren Abschiebung zwischenlagern. Inzwischen nehmen mehr als 80 Prozent der Flüchtigen die Route über die Türkei nach Europa. Die meisten von ihnen werden von dem griechischen Apparat aufgerieben, der zwar seit dem 12. März 2002 auf einen ratifizierten Abschiebungspakt mit der Türkei sich stützen kann, dieser aber zu Frustration der Griechen unausgefüllt blieb: Im Jahr 2010 wurden bei 10.200 griechischen Gesuchen nur 501 Abschiebungen vollstreckt.

Kerneuropa verplombt nun mit der direkten Funktionalisierung der Türkei als vorgelagertes Sieb des überflüssigen Lebens seine Grenzen noch weiter. Die EU finanziert in Ankara und Erzurum zwei Inhaftierungszentren für je 750 Abzuschiebende mit einem Beitrag von 15 Millionen Euro. Vier weitere solche Zentren, in denen Flüchtige bis zu ihrer Abschiebung konzentriert werden, sind von der Türkei finanziert. Stark ausgelastet sind seit längerem die beiden Inhaftierungszentren in Kırklareli (Kapazität von circa 1.000 Inhaftierten) und Edirne (es wird aktuell erweitert), nahe der türkisch-bulgarischen und türkisch-griechischen Grenze. In Van, nahe der türkisch-iranischen Grenze, überbringen Europäer der Türkei Kontrolltechnologien, ein Teilprogramm von Twinning, in dem die EU die Rationalisierung der Apparate in Staaten finanziert, um die sie sich zu erweitern denkt. Parallel werden zwei Migrationszentren in Van, dem Nadelöhr von Fluchtbewegungen aus dem Iran, installiert: in dem einen sollen Asylsuchende aufgenommen, also zwischengelagert und auf die Asylrelevanz ihrer Flucht gescannt werden, in dem anderen sollen die Ausgesiebten inhaftiert und zur Abschiebung vor allem in den Iran konzentriert werden.

Die Türkei wird somit zu einem Laboratorium modernster Selektion des überflüssigen Lebens. Da die Türkei nach wie vor den Art. 1 B. 1. der Genfer Flüchtlingskonvention geltend macht (also das juristische Schlupfloch, den Movens legitimer Flucht geografisch einzugrenzen), gewährt sie nur jenen Menschen Flüchtlingsrechte, die aus Europa kommen. Auf Asyl ist nur durch den Maklerdienst der UN Refugee Agency (UNHCR) zu hoffen. Asylsuchende duldet die Türkei, so weit diese von dem türkischen Ministry of Interior einen „temporären Asylstatus“ zugesprochen bekommen - und zwar nur so lange wie ihr Ersuch von dem UNHCR auf Asylrelevanz abgeklopft wird. In Folge eines „temporären Asylstatus“ werden die Geflüchteten auf eine der 50 Satellitenstädte verstreut, wo sie einer rigiden Residenzpflicht unterworfen sind. Soweit ein Geflüchteter von dem UNHCR als Asylsuchender registriert und die Asylrelevanz der Flucht gescannt worden ist, kategorisiert dieser sie nach der Aktualität eines Resettlement-Bedarfs. Es liegt nun an der Gnade der Staaten und an ihren Kriterien, wer das türkische Transit verlassen darf. Im Jahr 2010 erhielten 5.335 Flüchtlinge in der Türkei das Privileg eines Resettlement, davon allein 3.200 in den USA. In den 27 Staaten der EU wurden nur 121 Flüchtlinge (und zwar aus dem Irak und Iran) aufgenommen. Im Jahr 2011 fanden nur noch 4.155 Flüchtlinge aus der Türkei die Aufnahme in einem Drittstaat, wovon 2.230 von ihnen der irakischen Hölle entflohen sind. Während die USA 1.523, Australien 494 und Kanada 211 irakische Flüchtlinge aufnahmen, war die Generosität der europäischen Staaten mit zwei Flüchtlingen ausgereizt (9).

Wer kaum auf ein solches Resettlement zu hoffen hat, wagt die weitere Flucht über die türkisch-griechische oder türkisch-bulgarische Grenze. Fungiert die Türkei als vorgelagertes Sieb, wird im griechischen Schatten Kerneuropas das flüchtige Leben aufgestaut - mit dem kühlen Kalkül, dass die Geflüchteten vor dem Hass, der dort auf sie trifft, kapitulieren. Wer nicht von der Strömung des 206 Kilometer langen Grenzflusses Meriç in den Tod gerissen oder von der Ägäis geschluckt wird, wer nicht von knochenzerschmetternden Felsen begrüßt oder an Unterkühlung stirbt, wird vom griechischen Apparat aufgerieben und - entkommen tut kaum einer - obligatorisch bis zu einer Dauer von sechs Monaten inhaftiert. Ohne dass es zu einem individuellen Sceening der Asylrelevanz durch den griechischen Apparat kommt, denn der Geflüchtete ist hier kein Individuum mehr, sondern nur noch identisches Exemplar des lebenden Überschusses, wird den Aufgeriebenen administriert, sich wieder zu verflüchtigen - sobald sie aus der Haft entlassen werden. Die Zeit (04.02.2010) schrieb in einem seltenen Moment von Scham über die Flucht junger Geflüchteter: Über die Nussschalen, die an den kantigen Felsen zerschlagen und mit ihnen die Körper der jungen Geflüchteten. Über die Gräber von 40 bis 60  tödlich Aufgeriebenen, die neben den Gartenabfällen eines griechischen Friedhofes ausgehoben werden und nach drei Jahren wieder geebnet werden, um weitere tote Körper zu verscharren. Über den sechzehnjährigen Milad, der aussagt, dass die Griechen ihn und andere Flüchtlinge noch auf dem Meer aufgerieben und in türkisches Gewässer bugsiert hätten - gefühlte zwei Kilometer vor der türkischen Grenze alleingelassen auf einem von den Griechen zerstochenem Schlauch. Über die auf unbevölkerten dry islands gebrachten Kinder (auch Pro Asyl dokumentierte diese Praxis). Und über Pagani auf Lesbos, einem der berüchtigtsten griechischen Inhaftierungszentren, in dem bis Ende Oktober 2009 vor allem auch junge Geflüchtete konzentriert wurden. Über die dortigen Matratzen, die mit Kloake aus den ständig verstopften Klosetten sich vollsaugen. Über die täglichen Kämpfe, wer im Kot schlafen muss und wer nicht. Über Ärzte, die nur mit Blickkontakt durch das Stahlgeflecht die Geflüchteten besehen dürfen. Über jugendliche Flüchtlinge, die sobald ihre Inhaftierung endet, gezwungen sind, in der Illegalität zu verharren und denen von Polizisten die Knie zertrümmert werden. Über provisorische Behausungen im Wald oder in ausrangierten Wagons. Und über rassistische Rackets, die das übrig tun, damit sich den Geflüchteten einhämmert, dass die Flucht nie enden wird. Doch auch in diesem seltenen Moment von publizistischer Scham über die Aggression gegenüber dem flüchtigen Leben erscheint dieses noch als Anthropologie. So liest man von neuen Völkerwanderungen, die Europa heimsuchen, nicht aber von den Revolten, die den griechischen Apparat zwangen, Pagani zu evakuieren, nachdem vor allem jugendliche Insassen ihre kloakenverseuchten Matratzen verbrannt und dabei immer wieder Parolen gerufen haben: „We want freedom, we don't want food“.

In Patras, dem griechischen Brückenkopf nach Kerneuropa, konzentrieren sich jene, die es wagen, eingeklemmt unter einem Containerchassis oder anderweitig riskant davonzukommen. Auf eurotransport.de, die Domain eines Transportsfachverlages, echauffiert man sich inzwischen über die Repression gegen ihr Klientel, die in einen Konflikt hineingezogen werden, der nicht ihrer ist und der Schleusung verdächtigt werden, weil sie für einen flüchtigen Moment den Blick nach blinden Passagieren vergessen. Pro Asyl dokumentierte jüngst den „systematischen Charakter“ rohster Gewalt des griechischen Apparats gegen Flüchtlinge in Patras und doch ist er es im nächsten Moment, der einen neofaschistischen Pogrommob auf Distanz hält, der wie am 22. Mai 2012 eine Industrieruine, in der Flüchtlinge ausharren, zu überrollen droht. Und so macht sich der griechische Apparat auf, die noch eben aus der Inhaftierung in die Illegalität entlassenen Flüchtlinge wieder zu konzentrieren. Ende April wurde das erste von bis zu 50 Internierungszentren für illegale Migranten nordwestlich von Athen aufgemacht. In jedem dieser Zentren, bestehend aus mit Stahldraht eingezäunten Containern, sollen circa 1.000 Abzuschiebende arretiert werden. Der taz (30.04.2012) folgend würde die EU-Kommission allein im Jahr 2012 die Internierungszentren mit bis zu 30 Millionen Euro mitfinanzieren, für 2013 seien weitere 40 Millionen versprochen. Und so ist die Aggression gegenüber den Geflüchteten nicht allein eine griechische, viel mehr eine europäische unter dem strategischen Kommando von Frontex. 25 Staaten aus der europäischen Familie bringen sich mit Mensch und Material in die von Frontex koordinierte Mission Poseidon ein, bei der irreguläre Migranten an der türkisch-griechischen Grenze aufgetrieben werden. Nach dem Screening, bei dem in weniger als 30 Minuten die Geflüchteten auf ihre Identität abgeklopft werden, werden diese dem griechischen Haftregime ausgehändigt.

Eine weitere, zwischendurch entschärfte Front der europäischen Hatz auf das flüchtige Leben liegt zwischen Italien (sowie dem Archipel Malta) und Libyen. In Folge der engen Kumpanei des europäischen Apparats mit afrikanischen Transitstaaten erfreute sich Spanien, dem Nadelöhr von Migrationsbewegungen von Afrika nach Europa, einer Abnahme der irregulären Migration zwischen 2006 und 2008 um 74 Prozent. Doch mit der Integration von autoritären bis despotischen Regime in den europäischen Apparat verschoben sich die Fluchtrouten - was für die Flüchtigen ein Unterschied zwischen Leben und Tod sein kann. Zwischen 2006 und 2008 nahm die irreguläre Migration nach Italien um 64 Prozent zu, der relevanteste Transitstaat war nun mehr die libysche Despotie. Doch es dauerte nur bis Juli 2009 und auch diese Fluchtroute war blockiert. In den Wochen zuvor unternahmen Libyer und Italiener kollektive Patrouillen; hunderte Geflüchtete wurden in die libysche Hölle abgeschoben.  Was wie eine exklusive Kumpanei der Italiener mit der libyschen Despotie erschien, verdeckte nur die Intensivierungsbemühungen der Europäischen Kommission, Libyen zu einem rationalen Migrationsregime zu trimmen. Als erstes, im Jahr 2004, wurde den Libyern unter anderem 1.000 Leichensäcke überbracht, später empfing die libysche Despotie eine Frontex-Delegation, die zum einen 60.000 inhaftierte Migranten in Libyen zur Notiz machte und zum anderen einen Mängelkatalog an fehlendem Repressionsmaterial. Die EU finanzierte überdies Optimierungskampagnen an der libysch-algerischen und libysch-nigrischen Grenze mit. Die weitere Forcierung der europäisch-libyschen Kumpanei drohte nur noch am libyschen Antiimperialismus zu scheitern, das heißt konkret: seine Repressionsgewalt nicht unter eingebildetem Wert zu verkaufen. So wollte die Europäische Kommission ihren Kostenanteil an der Abriegelung der südlichen Grenzen Libyens auf 20 Millionen Euro festklopfen, al-Gaddafi dagegen drängte auf fünf Milliarden Euro. Ein effektives Grenzkontrollregime entlang der libyschen Südgrenze wurde dann wieder von Italien forciert. Die Kosten - 300 Millionen Euro - sollten anteilig von Italien und der EU übernommen werden. Die Finmeccanica S.p.A., einer der größten italienischen Industrieholdings, sollte sich einem integrierten Radar- und Satellitenregime zur peniblen Kontrolle von Fluchtbewegungen annehmen, des Weiteren nahm sie in Libyen die Produktion von Helikoptern auf (10).

Auch wenn später die nun mehr wütenden Rackets in Libyen sich mit ihren Pogromen gegen dunkelhäutige Immigranten für jene Funktion empfohlen haben, die zuvor das al-Gaddafi-Regime eingenommen hatte: also die Funktion des vorgelagerten Prellbocks gegen irreguläre Migration, in den Monaten des Ruins der libyschen Despotie wurde ihre Aggression gegenüber Geflüchteten zu dem noch einzigen Argument für al-Gaddafis Verbleiben. Es drohe nun die große Flut, so las man (etwa: Die Zeit, 10.03.2011), als wäre Migration nur eine Katastrophe der ersten Natur. Doch die Kälte der Europäer trieb auch diese aus. Ende März 2011 trieb ein manövrierunfähiger Kahn, beladen mit 72 flüchtigen Menschen, fünfzehntägig in einem Gewässer umher, in dem doch in jenen Wochen die maritime Macht von Europäern sich konzentrierte. Ein eritreischer Kleriker kontaktierte den italienischen Apparat: vergebens. Ein Militärhelikopter kreiste über den Kahn: vergebens, denn mehr als trockenes Gebäck und Wasser, das abgeworfen wurde, war für die Flüchtigen nicht übrig. Die Strömung trieb den Kahn auf ein weiteres militärisches Objekt zu: vergebens. Die Überlebenden - es waren am Ende neun - sagten aus, sie hätten dabei ihre töten Säuglinge in die Luft gehoben: vergebens. Die spanische Fregatte Mendez-Nuñez befand sich in der Nähe: vergebens. Frontex spürte mit der Operation Hermes in jenen Tagen dem flüchtigen Leben vor den Küsten Italiens und des Archipels Malta nach: auch vergebens.

Dem UNHCR folgend starben mehr als 1.500 flüchtige Menschen im Jahr 2011 in jenem Gewässer, dass die Spaltung der Gattung geografisch zumindest annähernd ausdrückt. Umso mehr die Kontrolle über die Migrationsrouten zunimmt, desto mehr Menschen sterben allein gelassen in gröbster Bedrängnis. Was wie ein Paradoxon erscheint, liegt doch in der Logik der Spaltung der kapitalisierten Gattung unter dem Verhängnis der absoluten Fungibilität ihrer Exemplare.

(1) Der letzte Fall einer solchen Zwangshijabisierung durch den deutschen Apparat, den ich im World Wide Web fand, ist aus dem Jahr 2004. Was nicht heißen muss, dass es danach keine mehr gab. S.Graswurzelrevolution, 244/Dez. 1999 u. 289/Mai 2004.
(2) Horkheimer/Adorno: Dialektik der Aufklärung, FfM 2003, S. 13.
(3) Scheit: Suicide Attack. Zur Kritik der politischen Gewalt, ça ira Verlag 2004, S. 209.
(4) Ebd., 208.
(5) S. die Pro Asyl Broschüre zum AsylbLG.
(6) Bruhn: Vom Mensch zum Ding, in: Flugschriften, ça ira Verlag 2001, S. 104.
(7) S. die Pro Asyl Broschüre zur Dublin-II-Praxis.
(8) S. die Pro Asyl Recherche zu Ungarn.
(9) S. die Pro Asyl Broschüre zum türkischen Transitregime.
(10) S. die Pro Asyl Broschüre zur europäisch-libyschen Kumpanei